Informationen zur
Reform des kommunalen Rechnungswesens |
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Die Innenministerkonferenz
der Länder hat sich im Juni 1999 für eine grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts
ausgesprochen. Deren Gegenstand ist insbesondere die Einführung der
doppelten Buchführung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Gesetz
über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) vom 16. November
2004 als erstes Bundesland die gesetzlichen Grundlagen hierfür geschaffen.
Danach haben seit 1. Januar 2009 alle Gemeinden das Neue Kommunale Finanzmanagement
anzuwenden. Auch die anderen Bundesländer haben die Rechtsgrundlagen
dafür inzwischen geschaffen, zuletzt im Jahr 2009 das Land Baden-Württemberg,
in dessen Gemeinde Wiesloch allerdings bereits seit 1995 das bundesweit
erste Modellprojekt für ein doppisches Rechnungswesen durchgeführt wurde. In den meisten Bundesländern ist nach einer mehr oder weniger ausgedehnten Übergangsphase (in Baden-Württemberg bis 2016) nur noch die Anwendung der doppelten Buchführung vorgesehen. In Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen jedoch können die Gemeinden nach derzeitiger Rechtslage wählen, ob sie ihr Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung oder auf Grundlage der bisherigen kameralistischen Buchführung führen möchten. Auch in Hessen besteht ein Wahlrecht, dort aber zwischen der doppelten Buchführung und einer so genannten "erweiterten Kameralistik". Sie finden nachfolgend einige Informationen
über die Reform des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland sowie
Links zu interessanten Seiten im Internet. |
Beschlüsse der Innenministerkonferenz |
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Informationen der Bundesländer über die kommunale Doppik |
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Weitere Internetangebote |
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Beispiele aus der Praxis |
In diesem Internetangebot finden Sie eine Sammlung von Links zu über 1.200 doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen, zu über 200 Eröffnungsbilanzen und zu über 160 Jahresabschlüssen:
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Literatur |
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Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2012
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