www.haushaltsreform.de

Informationen zur Reform des kommunalen Rechnungswesens
                

      
                                               
Die Innenministerkonferenz der Länder hat sich im Juni 1999 für eine grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts ausgesprochen. Deren Gegenstand ist insbesondere die Einführung der doppelten Buchführung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) vom 16. November 2004 als erstes Bundesland die gesetzlichen Grundlagen hierfür geschaffen. Danach haben seit 1. Januar 2009 alle Gemeinden das Neue Kommunale Finanzmanagement anzuwenden. Auch die anderen Bundesländer haben die Rechtsgrundlagen dafür inzwischen geschaffen, zuletzt im Jahr 2009 das Land Baden-Württemberg, in dessen Gemeinde Wiesloch allerdings bereits seit 1995 das bundesweit erste Modellprojekt für ein doppisches Rechnungswesen durchgeführt wurde.

In den meisten Bundesländern ist nach einer mehr oder weniger ausgedehnten Übergangsphase (in Baden-Württemberg bis 2016) nur noch die Anwendung der doppelten Buchführung vorgesehen. In Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen jedoch können die Gemeinden nach derzeitiger Rechtslage wählen, ob sie ihr Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung oder auf Grundlage der bisherigen kameralistischen Buchführung führen möchten. Auch in Hessen besteht ein Wahlrecht, dort aber zwischen der doppelten Buchführung und einer so genannten "erweiterten Kameralistik".

Sie finden nachfolgend einige Informationen über die Reform des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland sowie Links zu interessanten Seiten im Internet.
                   
                      

Beschlüsse der Innenministerkonferenz

  

                

Informationen der Bundesländer über die kommunale Doppik

         

                

    

 

Weitere Internetangebote

         

Beispiele aus der Praxis

     

In diesem Internetangebot finden Sie eine Sammlung von Links zu über 1.200 doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen, zu über 200 Eröffnungsbilanzen und zu über 160 Jahresabschlüssen:

                 

Literatur

     

  

Tchibo.de - Jede Woche eine neue Welt!
                               
       
 

                    
                     

               

Verantwortlicher

Bei der Webseite handelt es sich ausdrücklich um ein privates, nicht geschäftsmäßiges Informationsangebot von:

Stefan Zahradnik
Strohmühlenweg 25
99734 Nordhausen

Haftungsausschluss

Ich übernehme keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen. Die Haftung für jegliche Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen verursacht wurden, wird ausgeschlossen, soweit durch mich kein nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Für den Inhalt von Webseiten, die über einen Hyperlink erreicht werden, bin nicht ich verantwortlich, sondern ausschließlich deren Betreiber. Ich mache mir die Inhalte dieser Webseiten ausdrücklich nicht zu eigen und kann deshalb für die inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewähr leisten. Ich erkläre ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung keine rechtswidrigen Inhalte auf den verlinkten Webseiten erkennbar waren. Ich bin aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte ständig auf diesbezügliche Veränderungen zu überprüfen. Erst wenn ich feststelle oder von anderen darauf hingewiesen werde, dass eine verlinkte Webseite rechtswidrige Inhalte enthält, werde ich den Hyperlink entfernen, soweit mir dies technisch möglich und zumutbar ist.

Datenschutz

Die Nutzung dieser Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Der Provider der Webseite erhebt und speichert automatisch Daten, die Ihr Browser automatisch beim Aufruf der Webseite übermittelt. Die Daten werden entweder durch einen Pixel oder durch ein Logfile ermittelt. Cookies werden nicht verwendet. Der Provider speichert keine personenbezogenen Daten, damit keine Rückschlüsse auf die einzelnen Besucher gezogen werden können. Im Einzelnen werden folgende Daten erhoben: Referrer (zuvor besuchte Webseite), Angeforderte Webseite oder Datei, Browsertyp und Browserversion, Verwendetes Betriebssystem, Verwendeter Gerätetyp, Uhrzeit des Zugriffs, IP-Adresse in anonymisierter Form (wird nur zur Feststellung des Orts des Zugriffs verwendet). Diese Daten werden ausschließlich zur statistischen Auswertung und zur technischen Optimierung des Webangebots erhoben. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Stand

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2012

Weiterempfehlen

Wenn Sie diese Seite weiterempfehlen möchten, dann klicken Sie bitte hier.
     

              
Rechnungshof - Organ der staatlichen Finanzkontrolle         Haushaltsreform - Neue Konzepte für das kommunale Rechnungswesen